Gemeinderatssitzung vom 14.02.2022

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Am Montag, den 14.02.2022 fand in der Birkenberghalle eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
TOP 1
Einwohnerfragestunde
 
TOP 2
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017
b) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
 
TOP 3
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018
b) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
 
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde Roxheim an der 3. Bündelausschreibung Erdgas für die Jahre 2023 – 2025
 
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Qualität der Erdgaslieferung im Rahmen der 3. Bündelausschreibung Erdgas 2023 – 2025
 
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde Roxheim an der 5. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2023 – 2025
 
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung über die Stromqualität im Rahmen der 5. Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2023 – 2025
 
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Kindertagesstättenlüftung
 
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung über den Kauf eines Containers für den Innenbereich des Bauhofes
 
TOP 10
Ausbau der Küche im Gebäude der Grundschule; Beratung und Beschlussfassung über die Einholung von Angeboten der Elektroinstallation
 
TOP 11
Beratung und Beschlussfassung über das Einvernehmen bzw. die Befreiungen zu einem vorliegenden Bauantrag
 
TOP 12
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Aufgabe „Breitbandversorgung“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO
a) Grundsatzbeschluss
b) Zusage an die Verbandsgemeinde zur Übernahme des evtl. 10%igen Anteils im Rahmen der
Förderprogramme (Gigabi-Ausbau)
 
TOP 13
Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Elternbeiträge „Nachmittagsbetreuung an der Grundschule“ in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Roxheim mit Wirkung vom 01.03.2022
 
TOP 14
Unterrichtungen / Anfragen
Zu TOP 1
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Zu TOP 2 und TOP 3
Am 24.01.2022 wurden durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Helga Piechota (in Vertretung von Dirk Bambach), Petra Schaller und Thomas Engel der Jahresabschluss 2017 und 2018 geprüft. Jedem Ausschussmitglied wurden die Ausfertigungen der jeweiligen kompletten Jahresabschlüsse nebst Anlagen im Rahmen der Einladung zu dieser Sitzung zugestellt.
Es kam bei den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 zu keinen Beanstandungen.
Die Rechnungsprüfung 2017 erfolgte anhand von Stichproben in folgenden Bereichen:
Verkauf Grundstück Flur 7 Nr. 32/9, Stromkosten Straßenbeleuchtung, Ergebnisrechnung 2017, Straßenbaukosten „In der Langgewann“
Die Rechnungsprüfung 2017 erfolgte anhand von Stichproben in folgenden Bereichen:
Ergebnisrechnung 2018, Grundsteuer 2018, Mieteinahmen 2018
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten. (§ 114 (I) GemO. i.V.m. § 68 GemO).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten. (§ 114 (I) GemO. i.V.m. § 68 GemO).
Zu TOP 4
Durch den Städte- und Gemeindebund wird die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft zwecks Erstellung von Ausschreibungen und Vergaben in Bezug auf Gaslieferungen und Stromlieferungen (TOP 5) für öffentliche Abnahmestellen favorisiert.
Dies bedeutet für die Städte und Gemeinden, dass sie das komplette Ausschreibe- und Vergabeverfahren dieser Dienstleistungsgesellschaft überlassen und selbst diesbezüglich nicht mehr tätig werden müssen.
Durch den Gemeinderat wird einstimmig beschlossen das,
- die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft vom 02.11.2021 nebst Hinweisblatt Bioerdgas (Anlage 6) zur Kenntnis genommen wird
- die Bevollmächtigung der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim die o. a. Gesellschaft dauerhaft mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Roxheim ab 01.01.2023 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann
- die Bevollmächtigung des Aufsichtsrats der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas, an denen die Ortsgemeinde Roxheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Roxheim vorzunehmen
- die Verpflichtung der Ortsgemeinde Roxheim, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Zu TOP 5
In Bezug auf die Qualität des Erdgases bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
- Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen
- Erdgas mit 10 % Bioerdgasanteil für alle Abnahmestellen
- Erdgas mit 10 % Bioerdgasanteil für bestimmte Abnahmestellen
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Verwaltung damit zu beauftragen Erdgas mit 10% Biogaserdgasanteil ausschreiben zu lassen.
Die jährlichen Kosten sind im Vergleich zur ersten Varianten ohne Bioerdagsanteil um rund 1.500 € höher.
Zu TOP 6
Durch den Gemeinderat wird einstimmig beschlossen das,
- die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft vom 02.11.2021 nebst Hinweisblatt Ökostrom (Anlage 6) zur Kenntnis genommen wird
- die Bevollmächtigung der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim die o. a. Gesellschaft dauerhaft mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Roxheim ab 01.01.2023 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann
- die Bevollmächtigung des Aufsichtsrats der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas, an denen die Ortsgemeinde Roxheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Roxheim vorzunehmen
- die Bevollmächtigung des Aufsichtsrats der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde Roxheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Roxheim vorzunehmen
- die Verpflichtung der Ortsgemeinde Roxheim, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit
Zu TOP 7
In Bezug auf die Qualität des Stroms im Rahmen der 5. Bündelausschreibung bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
- 100% Normalstrom (keine Anforderungen an die Erzeugungsart)
- 100% Strom aus erneuerbaren Energien(Ökostrom) ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
- 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sog. Händlermodell)
- - 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sog. Händlermodell (die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34 – 100%) geht in die Wertung ein
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Verwaltung damit zu beauftragen 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sog. Händlermodell) ausschreiben zu lassen
Die jährlichen Kosten sind im Vergleich zur ersten Varianten um rund 600 € höher.
Zu TOP 8
Die Ausschreibung endet am 16.02.2022, sodass derzeit noch nicht bekannt ist, wie viele Anbieter und welche Angebote es letztendlich gibt.
Da im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Ortsgemeinde dazu verpflichtet ist, das günstigste Angebot anzunehmen wird der Ortsbürgermeister durch den Gemeinderat einstimmig ermächtigt der Vergabe zuzustimmen.
Zu TOP 9
Seitens des Kreisbauamts wurde dem Ortsbürgermeister mitgeteilt, dass keine Begehung des Bauhofes mehr stattfindet und es keine Beanstandungen gibt.
Da die Halle ohne Büro /Aufenthaltsraum ist wurde seitens des Gemeinderats bei der Planung des Bauhofes das Aufstellen eines Containers mit Toilettenanlage in der Halle beschlossen.
Seitens des Ortsbürgermeisters wurde dem Gemeinderat ein Angebot eines gebrauchten Containers 6058 x 2438 x 2800mm inkl. Tür, Fenster, WC-Kabine, Handwachbecken (w+k), Rundumisoliert, PVS Fußbodenbelag, Rollladen, Elektroinstallation, Beleuchtung, Steckdosen, E-Heizung, ‚Stromanschluss 380 V 32 A, Lieferung und einbringen in die Halle vorgelegt.
Das Angebot beläuft sich 10.173,31 € inkl. Mehrwertsteuer.
Ein neuwertiger Container dieser Ausstattung würde ca. 20.000 € kosten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Kauf des angebotenen Containers.
Zu TOP 10
Der Ortsgemeinde Roxheim wurde aufgrund er steigenden Zahlen der am Essen teilnehmenden Kinder aus der Kindertagesstätte und der betreuenden Grundschule mitgeteilt, dass die derzeit vorhandene Küche in der Grundschule nicht mehr ausreicht und die Küche in der betreuenden Grundschule nicht den Anforderungen entspricht und diese erneut werden muss.
Nach derzeitiger Kostenschätzung würden alleine die Sanierung der Elektroanlage für die noch zu erwerbende neue Küche ca. 18.000 € Kosten. Hier kommen die Kosten für eine „Industrieküche“, sowie Fliesenarbeiten hinzu. Die Gesamtkosten könnten sich somit, je nach Angeboten auf bis zu 80.000 € hochschrauben. Hinzu kämen zusätzliche Personalkosten in Form von zwei neu zu schaffenden Halbtagsstellen.
Aufgrund dessen schlägt der Ortsbürgermeister dem Gemeinderat vor, wie durch die Verbandgemeindeverwaltung in Rüdesheim entsprechend einen Caterer probeweise bis zum Schuljahresende zu beauftragen.
Sofern der Ortsgemeinde durch den Caterer die Preise, welche die Verbandsgemeinde zahlt angeboten werden, könnte es sich hierbei um 4,70 € / Essen handeln.
Das Essen würde in die Schule geliefert, müsste dort durch das entsprechende Personal ausgegeben werden und am Folgetag wird durch den Caterer die leeren Behältnisse wieder mitgenommen und gereinigt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ortsbürgermeister mit der Beauftragung eines Caterers zu ermächtigen (möglichst nach den Bedingungen der VG Rüdesheim)
Nach dem Probelauf behält es sich der Gemeinderat vor, wie weiter verfahren wird.
Zu TOP 11
Durch Herrn Christian Hörning ist der Bau zweier Mehrfamilienhäuser (auf dem Grundstück der Familie Hörning vorgesehen.
Durch den unmittelbaren Nachbarn wurde bereits eine Baulast (Zustimmung) unterschrieben.
Durch den Bauherrn wurden dem Gemeinderat zwei Anträge auf Befreiung von baulichen Anforderungen übersandt:
1. Befreiung von § 8 Abstandsflächen (vorgeschrieben 3m, errechnet 1,266 m)
2. Befreiung von § 44, nachdem in Mehrfamilienhäusern ein Trockenraum vorgehalten werden sollte.
Da das Einvernehmen des Nachbarn vorliegt und ansonsten keine Nachteile Fremder entstehen und da die Häuser ohne Keller gebaut werden, stimmt der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Befreiungsanträgen zu.
Hinweis:
Die letzte Entscheidungsgewalt liegt beim zuständigen Bauamt und kann von der Entscheidung des Gemeinderats abweichen.
Zu TOP 12
In der Vergangenheit erfolgte bereits die Teilnahme an den verschiedenen Förderprogrammen (bspw. Zur Erschließung von Gewerbegebieten usw.) In den vergangenen Monaten erfolgte die Abfrage bzgl. einer Teilnahme am sog. „Grauen- und Weißen-Flecken-Programm“. In diesem Zusammenhang verbliebe bei entsprechender Durchführung der Erschließungsmaßnahmen ein 10%iger Eigenanteil bei den Ortsgemeinden, 90% tragen sodann Bund und Land.
(Durch den ersten Beigeordneten der VG Rüdesheim, Herr Schwerbel, wird diesbezüglich mitgeteilt, dass dies wohl nur für Randlagen in Betracht kommt und Roxheim demzufolge nach derzeitigem Stand keinen Eigenanteil leisten müsse.)
Sinnvollerweise hat der Verbandsgemeinderat auch für das Projekt „Breitbandversorgung / Gigabit-Ausbau‘“ am 10.11.2021 beschlossen, diese Aufgabe gem. § 67 Abs. 5 GemO von den Ortsgemeinden zu übernehmen (unabhängig vom 10%igen Eigenanteil)
Nunmehr sind die erforderlichen förmlichen Übertragungsbeschlüsse der abgegebenen Ortsgemeinden nachzuholen.
Unabhängig von den aktuell im Raum stehenden Förderprogrammen, unternimmt die Verbandsgemeinde umfangreiche Bemühungen für die Ortsgemeinden eine kostenfreie Breitbandversorgung (sog. FTTH) mit Glasfaseranschlüssen bis in jedes Gebäude im Rahmen eines sog. Eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch einen Betreiber zu erreichen.
Hinweis:
Durch den ersten Beigeordneten der VG Rüdesheim wird mitgeteilt, dass es derzeit Verhandlungen mit drei Anbietern gibt und sich für zwei Anbieter entschieden wird.
Die Namen können derzeit noch nicht mitgeteilt werden. Was gesagt werden kann ist, dass die Telekom sich nicht angeboten hat.
Der jeweilige Hauseigentümer hat demnach die Möglichkeit bei Abschluss eines Vertrages bei dem entsprechenden Anbieter sich Glasfaserkabel bis ans Haus legen zu lassen (kostenfrei bis 10m). Wird der Anschluss ohne Vertrag erbeten belaufen sich die Kosten für den Hauseigentümer auf 1.200 €.
Der Hauseigentümer kann natürlich, sofern er überhaupt kein Interesse daran hat komplett auf die Anbindung verzichten.
Der Gemeinderat übertragt einstimmig der Verbandsgemeinde die Aufgabe „Breitbandversorgung“ gem. § 67 Abs. 5 GemO und sichert die Erstattung des evtl. 10%igen Eigenanteils zu.
Zu TOP 13
Das in der Vergangenheit gelebte Beitragsmodell führte aufgrund des unterschiedlichen und teilweise nicht direkt vergleichbaren Betreuungsangebots (verschiedene Kurz- und Langzeitmodelle) an den Grundschulen immer mal wieder zu teilweise erheblichen Elternprotesten. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, ab dem 01.03.2022 einen Beitragssatz von 25 € je angefangener Stunde als neuen Beitragssatz festzusetzen.
Das sollte eine transparente, faire und direkt vergleichbare Lösung für alle Betreuungsmodelle an den Schulen darstellen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig einen zukünftigen Elternbeitrag in Höhe von 25 € je angefangener Betreuungsstunde.
Zu TOP 14
- erste Maßnahmen in Bezug auf den Hochwasserschutz wurden am Sponheimer Weg durchgeführt.
- in Bezug auf die Brückensanierung wurden durch die VG Rüdesheim drei Büros angeschrieben, aktuell liegt ein Angebot vor.
- aufgrund der immer weiter ansteigenden Verwaltungstätigkeiten (Post, Emails, usw ) strebt der Ortsbürgermeister eine Anstellung einer Sekretärin in der geringfügigen Beschäftigung an, welches in den bevorstehenden
  Haushaltsgesprächen aufgenommen werden könnte
- der Verkehrsübungsplatz ist ab dem 01.03.2022 wieder verpachtet. Die Pacht ist 10mal so hoch als bei dem alten Pachtvertrag, Vertragsdauer 5 Jahre
- nach Absprache mit dem Kreisjugendamt und dem Elternausschuss wurde aufgrund der aktuellen Personallage die Öffnungszeit auf 16 Uhr reduziert.
 
Aktuell werden 138 Kinder betreut im Laufe des Jahres steigt diese Zahl auf 169 an.
Der Ortsbürgermeister strebt eine Entlastung der Personalsituation durch eine halbjährige Einstellung von z.B. Eltern an, welche das Personal z.B. bei Wanderungen, oder Bastelaktionen usw unterstützen können
- am 24.02.2022 um 09.00 Uhr wird der Ortsbürgermeister, sowie eine Vertreterin des neuen Jugendraums bei Antenne Bad Kreuznach ein Gespräch zum Thema Jugendraum Roxheim führen
- auf Nachfrage teilt der Ortsbürgermeister mit, dass derzeit noch keine Ausschreibung in Bezug auf die Reinigung erfolgt ist. Die Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses stellt sich als sehr kompliziert da. Aktuell wird die Reinigung
  probeweise durch eine geringfügig Beschäftigte durchgeführt. Auch hier gilt es bei den Haushaltsberatungen zu erörtern, inwieweit dies in welcher Form weiter durchgeführt werden kann.
- im März trifft sich der Ausschuss Lebendiges Roxheim. Themen werden sein die 1250 Jahr-Feier, die Neugestaltung der Ortseingangstafeln, sowie aufgrund des Wegfalls des bisherigen Kirmesplatzes die Durchführung der zukünftigen
  Kirmes.