Übernahme der Patenschaft für die Vogelnistkästen

In den letzten Tagen/Wochen entflammte in Facebook eine Diskussion in Bezug auf die Verantwortlichkeit bei der Pflege der Vogelnistkästen, welche die FWG nicht weiter kommentieren möchte.
Bei einer Kontaktaufnahme zwischen Ortsbürgermeister und FWG Roxheim e.V. zu diesem Thema beriet sich in der vergangenen Woche der Vorstand der FWG und beschloss dem Ortsbürgermeister die zukünftige Patenschaft für die Vogelnistkästen anzubieten. Der Ortsbürgermeister befürwortet dies, sodass die FWG Roxheim e.V. sich ab diesem Jahr für die Vogelnistkästen verantwortlich zeigt.
Der erste Arbeitseinsatz wird jedoch erst im Herbst erfolgen, warum?
 
Die Nistkästen sollen grundsätzlich zwischen den Bruten gereinigt werden.
 
Im Winter werden diese oft auch von anderen Gästen wie Fledermäusen, Siebenschläfer, Haselmäusen und bestimmten anderen Insekten genutzt.
Gute Zeitpunkte, die Nistkästen zu säubern, sind deswegen entweder zwischen Mitte September und Mitte Oktober, bevor sich tierische Besucher zum Überwintern einnisten, oder im zeitigen Frühjahr, nachdem die überwinternden Tiere ausgezogen sind.
 
Die Brutzeit beginnt offiziell am 1. März jeden Jahres und geht bis zum 30. September.
Diese Zeit wird auch als Vogelschutzzeit bezeichnet, welche im Bundesnaturschutzgesetz in §39 festgelegt wurde und seit dem 01. März 2010 gültig ist.
 
Es ist laut Gesetzgebung auch verboten vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen. Dies gilt unabhängig vom Standort, also nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für private Gärten und andere Grünflächen. Zum Schutz der Vögel dürfen Hecken und Bäume somit lediglich in den Wintermonaten von Oktober bis Februar stark zurückgeschnitten werden.
 
Um im Sinne der Natur zu handeln und die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten wird die Reinigung der Nistkästen im September/Oktober durchgeführt.