Gemeinderatssitzung vom 16.04.2018

Am Montag, den 16.04.2018 fand im Mehrzweckraum der Grundschule eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Errichtung der Lagerhalle für die Ortsgemeinde; Beratung und Beschlussfassung über

a) das erarbeitete Planungskonzept

b) die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Angebotseinholung für die Errichtung einer Fertighalle

3.

Vorstellung und evtl. Beschlussfassung über eine Überdachung am Rathaus für wartende Busfahrer

4.

Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung

a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012

b) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

5.

Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung

a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2013

b) Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

6.

Beratung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen zur 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren für das Teilgebiet „In der Langgewann-Süd“, der Ortsgemeinde Roxheim -Sonderinteresse-

7.

Beratung und Beschlussfassung über die 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren für das Teilgebiet „In der Langgewann-Süd“, der Ortsgemeinde Roxheim, als Satzung -Sonderinteresse-

8.

Beratung und Beschlussfassung über eine Befestigung des Wirtschaftsweges von der K51 bis zur Fußgängerbrücke

9.

Baugebiet westlich der K 51; Beratung und Beschlussfassung über eine Offenlage des Bebauungsplanentwurfes

10.

Kindertagesstätte

a) Beratung über eine Erneuerung der Toiletten und der Handwaschbeckenanlage im Altgebäude

b) Beratung und evtl. Beschlussfassung über eine Kindergarderobenbeschaffung

11.

Mitteilungen / Anfragen

Zu TOP 1

Es liegen keine Anwohnerfragen vor.

Zu TOP 2

Durch das Büro Heinz Schmitt wurde ein Planungskonzept für den Bau einer Fertighalle als Lagerhalle der Ortsgemeinde

Beschlussvorschlag:

Das Büro Heinz Schmitt wird beauftragt, das Konzept mit der Aufnahme eines durchgängigen Lichtbandes auf der Westseite, als Grundlage für eine Ausschreibung und den Bauantrag zu konkretisieren. Die Details sollen im Rahmen einer Besichtigungsfahrt des Bau- und Friedhofausschusses unter Beteiligung des Gemeindearbeiters festgelegt werden.

Der Beschluss ergeht einstimmig

Zu TOP 3

Durch das Büro Heinz Schmitt werden 2 Planungskonzepte für eine Errichtung eines Unterstandes an der Bushaltestelle am Rathaus vorgestellt. Es handelt sich hierbei jeweils um eine Metallkonstruktion mit einem Glasdach. Für Vorschlag 1 sind 2 Träger und für Vorschlag ist ein Träger vorgesehen. Die Kosten würden sich für den größeren Unterstand über ca. 50.000 € und für den kleineren Unterstand über ca. 32.500 € belaufen. Der Gemeinderat ist einstimmig der Auffassung, dass die Planungskonzepte sehr gelungen sind, jedoch die Kosten hierfür zu sind. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt und die einzelnen Fraktionen sollen sich nochmals Gedanken über andere Möglichkeiten machen.

Zu TOP 4)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 12.03.2018 in einer öffentlichen Sitzung die Prüfung des Jahresabschlusses – bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang – für das Haushaltsjahr 2012 vorgenommen. Als Anlagen beigefügt waren der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und die Übersicht über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Haushaltsermächtigungen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen beschränkt auf

- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde

- die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses

- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist.

Bei der Prüfung haben sie keine Beanstandungen ergeben und es wurden keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Jahresabschlusses erhoben.

Die Ergebnisrechnung 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 77.669,26 € ab.

Die Finanzrechnung 2012 weist einen Finanzmittelüberschuss von 93.269,56 € aus. Dieser Überschuss erhöht den Finanzmittelbestand.

Die Bilanz 2012 ist in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von jeweils 11.957.715,26 € ausgeglichen.

Dem Gemeinderat wird daher empfohlen,

a) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 zu beschließen und

b) den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, sowie den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rüdesheim für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten (§ 114 (I) 1 GemO i.V.m. § 68 GemO)

Der Beschluss und die Entlastung ergehen einstimmig.

Zu TOP 5)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 12.03.2018 in einer öffentlichen Sitzung die Prüfung des Jahresabschlusses – bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang – für das Haushaltsjahr 2013 vorgenommen. Als Anlagen beigefügt waren der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht und die Übersicht über das Haushaltsjahr hinaus gehenden Haushaltsermächtigungen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen beschränkt auf

- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde

- die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses

- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist.

Bei der Prüfung haben sie keine Beanstandungen ergeben und es wurden keine Einwendungen gegen die Richtigkeit des Jahresabschlusses erhoben.

Die Ergebnisrechnung 2013 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 134.256,61 € ab.

Die Finanzrechnung 2013 weist einen Finanzmittelüberschuss von 559.862,22 € aus. Dieser Überschuss erhöht den Finanzmittelbestand.

Die Bilanz 2013 ist in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von jeweils 11.832.232,82 € ausgeglichen.

Dem Gemeinderat wird daher empfohlen,

a) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2013 zu beschließen und

b) den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten, sowie den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rüdesheim für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten (§ 114 (I) 1 GemO i.V.m. § 68 GemO)

Der Beschluss und die Entlastung ergehen einstimmig.

Zu TOP 6

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat berät und beschließt über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen:

1. Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund

2. Deutsche Telekom AG, Brückes 2-8, 55545 Bad Kreuznach

3. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Große Langgasse 29, 55116 Mainz

4. Landesamt für Geologie und Bergbau, Postfach 100255, 55133 Mainz

5. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 15, 90449 Nürnberg

Der Gemeinderat befasst sich mit den eingegangenen Anregungen anhand der anhängenden Stellungnahme des Planungsbüros Bachtler, Böhme u. Partner aus Kaiserslautern vom 06.03.2018, wägt die vorliegenden Anregungen ab und trifft über die jeweiligen Anregungen einen Beschluss.

Zu 1

Die Anregungen der Amprion GmbH werden zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich.

Zu 2

Die Anregungen der Deutschen Telekom AG werden zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich.

Zu 3

Die Anregungen der der Generaldirektion Kulturelles Erbe werden zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich.

Zu 4

Die Anregungen des Landesamts für Geologie und Bergbau werden zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich.

Zu 5

Die Anregungen von Vodafone Kabel Deutschland GmbH werden zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich.

Begründung:

Im Zug des Bebauungsplanverfahrens liegt der Planentwurf für die Dauer eines Monats gem. § 3 (2) Bau GB öffentlich aus und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (2) Bau GB beteiligt. Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken hat der Gemeinderat zu beraten, abzuwägen und zu entscheiden. Erst danach kann in gleicher Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

Zu TOP 7

Satzung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9, 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 G. v. vom 29.05.2017 (BGBl I S. 1298) und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Ortsgemeinde Roxheim in seiner Sitzung am 16.04.2018 die 2. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „In der Langgewann-Süd“, Flur 8 als Satzung beschlossen.

§1

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst folgende Grundstücke:

Flur 8: Flurstück-Nrn.: 111/5, 111/6, 111/7, 111/8, 111/9, 111/10, 111/11, 111/12, 111/79, 111/80, 111/81

tlw. = teilweise

§ 2

Bestandteil der Satzung ist die geänderte Bebauungsplanurkunde mit den textlichen Festsetzungen.

§ 3

Die Bebauungsplanänderung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bau GB in Kraft.

Die Satzung wird einstimmig beschlossen.

Zu TOP 8

Die Fußgängerbrücke am Wirtschaftsweg von der K 51 entlang der Fa. Bellmann und Fa. Reichelt wurde für 13.000 € erneuert. Der Wirtschaftsweg selbst ist an der Einmündung zur K 51 geteert, anschließend folgt bis zur Brücke ein unbefestigter Weg, welche im unteren Bereich vor der Brücke eine Senke aufweist. Dort sammelt sich das Regenwasser und der Weg wird dadurch sehr aufgeweicht, zum Teil steht dort das Wasser. Aufgrund der bevorstehenden Pflasterung des Hofes hinter der Fa. Reichelt wird sich dort vermutlich noch mehr Regenwasser ansammeln. Es wird vorgeschlagen diesen Weg von der K 51 bis zur Brücke mit einer 2,70 m Teerdecke zu versehen.

Durch die Fa. Bellmann kann hierzu der Untergrund und die Drainage vorbereitet werden. Geeignetes Aufbruchmaterial hierzu habe die Firma zur Verfügung. Für die Baumaßnahmen werden die von der Fa. Bellmann gespendeten 8 Baggerstunden in Anspruch genommen. Der Ausbau könnte unter der Bauanleitung des Büros Freddy Barth durchgeführt werden. Aufgrund dieser möglichen Baumaßnahme können Kosten in Höhe von ca. 14.000 € eingespart werden. Die Kosten für die Ortsgemeinde belaufen sich dann auf ca. 15.000 €.

Die Baumaßnahme wird bei 2 Enthaltungen der SPD beschlossen.

Zu TOP 9

Aufgrund der Tatsache, dass die Lagerhalle der Ortsgemeinde nicht an der K 51, sondern hinter der Fa. WEMAPRO gebaut wird, kann das im Bebauungsplan vorgesehene Mischgebiet M1 in 2 weiter Wohnbauflächen WA umgewandelt werden. Das Lärmschutzgutachten lässt diese Umwandlung zu. Somit können im diesem Wohngebiet 7 – 8 Baugrundstücke angeboten werden.

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

Seitens des LBM gab es Bedenken im Bezug auf die Ausfahrt aus der Fa. WEMAPRO auf die K 51. Diese Probleme wurden gelöst. Durch den LBM wurde bemängelt, dass es nicht zulässig ist, dass von unbefestigtem Untergrund direkt auf die K 51 aufgefahren werden darf. Durch Pflasterung des Bereichs zwischen der Fa. WEMAPRO und Fa. Partenheimer wird Abhilfe geschaffen. Es liegt ein Kostenangebot in Höhe von ca. 15.000 € vor. Der Ortsbürgermeister schlägt vor, diese kosten zu 50 % zwischen der Ortsgemeinde und der Fa. WEMAPRO aufzuteilen, da die Firma WEMAPRO erst im Nachgang mit diesen Bedenken durch die LBM und den damit verbundenen finanziellen Nachteilen konfrontiert wurde.

Der Beschluss ergeht einstimmig.

Zu TOP 10)

Die Kindertagesstätte wurde am Freitag, den 13.04.2018 durch den Bauausschuss begangen. Es wurde festgestellt, dass die Toilettenbecken offensichtlich einer Grundreinigung unterzogen wurden. Diese müssen nach Einschätzung des Bauausschusses nicht ausgetauscht werden. Die Toilettendeckel jedoch sind in keinem akzeptablen Zustand mehr und sollen zeitnah erneuert werden.

Der Beschluss erging durch den Bauausschuss.

Bzgl. der Handwaschbecken ist festzustellen, dass diese aufgrund ihres Zustandes erneuert werden müssen. Hierzu sollen Angebote eingeholt werden.

Der Beschluss erging einstimmig.

Die alten Kindergarderoben werden im Stile der bereits vorhandenen neuen Garderoben erneuert und entsprechend der Anzahl der Kinder ergänzt. Dies wurde bereits durch den Bauausschuss beschlossen.

Zu TOP 11

Durch einen Bürger wurde der Zustand der Verbindungsstraße in der Roßbach und der Schulstraße bemängelt. Dort sind Risse in der Straße entstanden. Zudem entstehen bei Regen Wasserlachen, welche durch die Wurzeln der am Bürgersteig stehenden Tannen entstanden seien. Die Rinnenbordsteine werden ebenfalls hochgedrückt.

Durch den Bauausschuss wurde beschlossen, dass die Risse mit Flüssigasphalt verschlossen werden sollen. Diese Maßnahme soll auch in anderen betroffenen Straßen durchgeführt werden. Bzgl. der angesprochenen Tannen wird die Verbandsgemeinde aufgefordert, dies zu begutachten und entsprechende Entscheidungen / Vorschläge zu machen.

Der Gemeinderat beschließt zudem, dass der geplante Hotspot an der Birkenberghalle vorerst nicht installiert wird, da nach Begehung der Halle mitgeteilt wurde, dass dieser Hotspot nicht auf dem Dach der Birkenberghalle, sondern in der Halle angebracht werden muss. Hierzu müssten u. a. Leitungen gelegt werden. Die Kosten stehen dann zu dem möglichen Nutzen in keinem Verhältnis mehr.

Es gibt durch Roxheimer Bürger erste Beschwerden, dass in der neuen Durchfahrtsstraße im Neubaugebiet in der Langgewann-Süd zu schnell gefahren, gar gerast wird. Es werden folgende Maßnahmen in Angriff genommen:

1. Anbringen der Geschwindigkeitsanzeige

2. Nachdem die Einfahrten zu den Grundstücken endgültig feststehen, werden Parkbuchten als Hindernisse eingezeichnet.

Der Ortsbürgermeister informiert über einen Einbruch in die Kindertagesstätte. Über die Außentür der Toilettenanlage wurde in das Gebäude eingedrungen und sämtliche Spinde geöffnet. Der Schaden sei verhältnismäßig gering ausgefallen und es wurde nach jetzigem Kenntnisstand wenig entwendet.

Die Whiteboards und weitere IT-Technik für die Schule sind bestellt. Es sind 2 Schulungen vorgesehen.