Gemeinderatssitzung vom 08.05.2017

Am Montag, den 08.05.2017 fand im Mehrzweckraum der Grundschule eine Gemeinderatsitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil statt:
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 1. Bebauungsplanänderung imvereinfachten Verfahren gem. § 13 Bau GB für das Teilgebiet "in der Langgewann-Süd", der Ortsgemeinde Roxheim - Sonderinteresse-

3.
Bebauungsplan für das Teilgebiet "Westlich der K51", der Ortsgemeinde Roxheim
a) Information über den aktuellen Stand
b) Vergabe des Auftrages zur Erstellung des B-Planes - Sonderinteresse -
4.
Beratung und Beschlussfassung über eine Erneuerung der Fußgängerbrücke über den Katzenbach im Beriech des Bauhofes Bellmann
5.
Beratung und Beschlussfassung über eine Fortsetzung der energieeinsparenden Maßnahmen im Bereich der Innenbeleuchtung bei den gemeindeeigenen Gebäuden; Bestandsaufnahme unter fachlicher Beratung der Kreisverwaltung
6.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Innengestaltung des Kreisels beim Baugebiet in der Langgewann-Süd
7.
Mitteilungen/Anfragen

Zu TOP 1
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Zu TOP 2
In TOP 11 der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2017 wurde der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat zugestimmt.
Durch Herrn Walter Ruppert (BBP Kaiserslautern) wurde nun die vorgenommene Änderung dieses Teilstücks, bei der sich die Baulinien zu Gunsten der Bauherren ändern, vorgestellt (siehe Bild Teilgebiet In der Langgewann Süd).
Es wird mitgeteilt, dass diese Änderung zur Offenlage kommt und einer vierwöchigen Frist unterliegt. Sollte durch den Gemeinderat der Beschluss erfolgen, könnte dies in der nächsten Woche im Gemeindeblatt veröffentlicht werden. Mit der o. a. Frist könnte dies somit Ende Juni abgeschlossen sein.
Der Beschlussantrag lautet: Der Gemeinderat beschließt den Entwurf du die Auslegung der 1. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd", der Ortsgemeinde Roxheim.
Begründung: Die Ortsgemeinde Roxheim hat für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd" die 1. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Um das Planungsvorhaben weiter zu verwirklichen, bedarf es im Verfahrensablauf gem. § 3Abs. 2 BauGB der Beschlüsse (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) des Gemeinderates von Roxheim
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Zu TOP 3
Hier wurde 3 b vorgezogen.
Der Beschlussantrag lautet: Der Gemeinderat Roxheim beschließt, für das Teilgebiet "Westlich der K51", den Auftrag zur Erstellung des Bebauungsplanes dem Planungsbüro Bachtler, Böhme u. Partner, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern, zu erteilen.
Begründung: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Roxheim hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Westlich der K51" beschlossen.
Für die Durchführung des Verfahrens ist die Beauftragung eines Fachbüros erforderlich. Seitens der Verwaltung wird das Planungsbüro Bachtler, Böhme u. Partner, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern, vorgeschlagen.
Zum Leistungsumfang liegt ein Gesamtangebot gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) 2013 in Höhe von rd. 18.991,00 € vor.
Für die Honorarermittlung wird die Planungsgebietsgröße von ca. 1,2 ha zugrunde gelegt.
Der Beschluss wird bei einer Enthaltung durch die SPD gefasst.
3a
Herr Walter Ruppert von BBP Kaiserslautern informiert über den aktuellen Stand des Bebauungsplans "Westlich der K51".
Die Anbindung der Teilstücke kann wie folgt erfolgen:
Über einen gemeinsamen Zufahrtsweg zischen den beiden Teilstücken WEMA PRO und Bauhof, sowie in Richtung Rüdesheim frühestens ab Beginn/Ende der durchgezogenen Linie auf der K51 mit einer bzw. zwei Zufahrten. Eine weitere Zufahrt wäre vom Kreisel in den hinteren Bereich möglich. Hier jedoch nur für PKW.
Die Rückhalteleitung für das Oberflächen- / und Schmutzwasser ist im hinteren Bereich der Teilstücke Richtung Kreisel vorgesehen.
Durch den Gemeinderat wird beanstandet, dass es bei dieser Planung zu drei Querungen des vorhandenen Radweges kommt. Es würde sich hier anbieten die Teilstücke zwischen dem Bauhof und dem Kreisel von der rückwärtigen Seite durchzuführen. Hierbei könnte im Rahmen des Baus der Rückhalteleitung der Bau dieser Anbindung vorgenommen werden.
Bzgl. des Bauhofs wurde vertraglich festgelegt, dass bei der Firma WEMA PRO ein Durchfahrtsrecht besteht, sodass der Bauhof ebenfalls keine neue Zufahrt über den Radweg benötigen würde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Firma BBP zu beauftragen, eine Planung und Kostenschätzung über die rückwärtige Anbindung über den neuen Kreisel durchzuführen.

Zu TOP 4
Die Brücke ist ca. 40 bis 45 Jahre alt und weißt inzwischen diverse Mängel auf.
Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass für eine Erneuerung dieser Brücke keine Baugenehmigung, jedoch eine Wassergenehmigung vorliegen muss. Er würde Angebote verschiedener Modelle einholen. Hierbei soll es sich um reine Fußgängerbrücken handeln, welche auch mit Kinderwagen, oder Rollstühlen überquert werden können. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ortsbürgermeister mit der Einholung der Angebote zu beauftragen.
Zu TOP 5
Die Ortsgemeinde wurde durch die Kreisverwaltung bzgl. energieeinsparender Maßnahmen angeschrieben. In der Ortsgemeinde Roxheim ist die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED zu 90% abgeschlossen. Es gilt nun die Innenbeleuchtung der gemeindeeigenen Gebäude zu prüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Der Ortsbürgermeister schlägt vor die Gebäude mit einem Fachkundigen zu begehen und die vorhandene Beleuchtung festzustellen und zu prüfen. Seitens des Land Rheinland Pfalz gibt es für diese energiesparenden Maßnahmen ein Förderprogramm, welches jedoch im Detail noch nicht vorliegt.
Zu TOP 6
Durch Herrn Krause wird anhand von Skizzen ein Vorschlag für eine Stehle auf dem neuen Kreisel vorgestellt und erläutert. Aus Richtung Rüdesheim ist im Diagonal der Text Willkommen in Roxheim vorgesehen. Des Weiteren befindet sich links oben und rechts unten Weintrauben. Zudem befindet sich rechts unten ein Weinglas über dem sich eine Weinflasche in das Glas ergießt. In Fahrtrichtung Rüdesheim steht im Diagonal Auf Wiedersehen. Alle Details werden von innen beleuchtet. Links und rechts der Stehle besteht die Möglichkeit ebenfalls als Blickfang jeweils Weintrauben, oder das Ortswappen aufzustellen und von außen anzustrahlen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6000 €.
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung der SPD Herrn Krause mit einem Entwurf zu beauftragen.
Zu TOP 7
Die Ortsgemeinde Roxheim hat für die Wahl zum Landrat 378 € für die Wahlhelfer erhalten. Er schlägt ein Grillfest am 02.06.2017 auf dem Grillplatz Roxheim mit Ehepartner vor.
Der Ortsbürgermeister wird gebeten alle abzufragen, wer diesen Termin wahrnehmen kann.

Das Rathaus und die Postfiliale verfügen über keine behindertengerechte Zugänge. Der Ortsbürgermeister wird prüfen lassen, wie dem Abhilfe geschaffen werden kann und welche Kosten entstehen.

Der Ortsbürgermeister verteilt Informationsmaterial zum Thema Informationen der LEADER-Region Soonwald-Nahe, sowie zu dem Thema Mehr Artenvielfalt am Wegesrand.

Durch die SPD wird angefragt, wie der Sachstand bzgl. der Pflasterung des Mandeler Wegs am Ortsausgang ist. Durch den Ortsbürgermeister wird mitgeteilt, dass dieses Teilstück dem Land Rheinland Pfalz gehört. Diese wären bereit das Stück Gehweg abzugeben, möchte jedoch den Grünsteifen selbst behalten. Um dieses Teilstück zu Pflastern muss ein Plan vorgelegt werden. Der bislang hierzu erstellte Plan durch eine Baufirma war nicht ausreichend.